FAQHaben Sie Fragen?
Wir haben Antworten

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Wohnen zusammengetragen.

Wohnen

Kleintiere (z.B. Fische, Vögel, Hamster etc.) dürfen in der Wohnung gehalten werden. Bei Hunden benötigen Sie eine Genehmigung von uns bzw. vom Eigentümer bei einer fremdverwalteten Wohnung. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie einen Hund in der Wohnung halten möchten.
Alle Vertragsparteien müssen auf einer Dreiseitigen Vereinbarung für den Auszug des einen Vertragspartners bei uns unterschreiben. Die neue Meldeadresse des ausziehenden Nutzers ist uns bekannt zu geben.
Der neue Vertragspartner benötigt eine Vermieterbescheinigung seines bisherigen Vermieters und er muss sich mittels Personalausweises bei uns ausweisen. Anschließend erstellen wir, sofern keine Bedenken gegenüber dem neuen Vertragspartner bestehen, eine Dreiseitige Vereinbarung mit der alle Vertragsparteien (Bestandsmieter, neuer Mieter, Vermieter) der Aufnahme des neuen Mieters in den bestehenden Mietvertrag zustimmen. Der neue Mieter erhält eine Wohnungsgeberbestätigung, um sich im Bürgerbüro seiner Gemeinde anzumelden.
Gerade in der Heizperiode sollte man auf ein richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten achten. Lüften Sie nach Möglichkeit stoßweise, mehrmals täglich Ihre Wohnung, vermeiden Sie die dauerhafte Kipplüftung und sorgen Sie nach dem Duschen und Kochen nach Möglichkeit für ein rasches Ablüften der zusätzlichen Feuchtigkeit. Vermeiden Sie das Trocknen von Wäsche in der Wohnung. Lassen Sie die Wohnung nicht auskühlen, eine kontinuierliche Beheizung der Räume wird empfohlen.
Sofern sich die Mieter im Aufgang einig sind, kann durch uns eine Reinigungsfirma mit dieser Dienstleistung beauftragt werden. Die anfallenden Kosten sind Betriebskosten und werden im Rahmen der Jahresabrechnung auf Sie umgelegt. Bitte reichen Sie uns zur Bearbeitung einen formlosen Antrag mit den Unterschriften der Mieter im Aufgang ein.
Die Wohnungs- und Briefkastenschlüssel können Sie, sofern kein Schließsystem vorhanden ist, bei einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl auf eigene Kosten nachfertigen. Unsere Hauseingangstüren sowie die Schlüssel zu den Müllgattern sind mit einem Schließsystem ausgestattet. Für die Nachfertigung dieser Schlüssel benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung von uns. Die Kosten für die Nachfertigung tragen Sie. Bei Auszug sind alle nachgefertigten Schlüssel an uns zurückzugeben.
Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag festgehalten. Je nachdem wann Sie eingezogen sind, kann diese unterschiedlich lang sein. Bei Wohnungsmietverträgen die nach dem 01.01.1995 geschlossen wurden, beträgt die Frist in der Regeln 3 Monate. Wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats bei uns eingeht, dann zählt dieser bereits als 1. Kündigungsmonat.
Bitte reichen Sie uns eine schriftliche Kündigung mit der eigenhändigen Unterschrift aller Vertragspartner ein. (Einen entsprechenden Vordruck können Sie hier herunterladen)

Verwaltung für Dritte

Sie bleiben weiterhin der Eigentümer Ihrer Immobilie und legen fest, in welchen Sachverhalten Sie die Entscheidungsbefugnis auf uns übertragen und in welchen Fällen Sie selbst entscheiden. Vor allem bei Neuvermietung, kostenintensiven Instandsetzungen oder größeren Versicherungsschäden erfolgt die Absprache mit dem Eigentümer.
Wir bieten Ihnen unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft. Eine fachlich korrekte Bearbeitung ist dabei selbstverständlich. Weiterhin steht unseren Vertragspartnern unser Havariedienst rund um die Uhr zur Verfügung. Zudem verfügt die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH über ein Netz ortsansässiger Dienstleister, die Ihrer Immobilie bei Wunsch nach Vertragsabschluss ebenfalls zur Verfügung stehen.
Den Verwaltungsvertrag für Ihre Immobilie gestalten wir innerhalb der rechtlichen Vorgaben gern nach Ihren persönlichen Vorstellungen.

Wohnungsvermittlung

Eine Wohnungsreservierung kann zeitlich befristet erfolgen, wenn die Unterlagen Fragebogen für Mietinteressenten, Ausweiskopie und Einkommensnachweis eingereicht wurden.
Hundehaltung ist bei der GWA Anklam erlaubt, aber genehmigungspflichtig. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung der Haltung eines Hundes ist das Einverständnis der Mitmieter im Haus/Aufgang
Eine Ratenzahlung in drei Monatsraten ist möglich.
Die Kaution muss für die Objekte der GWA Anklam vor dem Abschluss des Mietvertrages und der Wohnungsübergabe auf das Konto der GWA Anklam eingezahlt werden. Im Bereich der Wohnungen von der Fremdverwaltung kann es abweichende Regelungen geben.
Als Kaution werden drei Monatskaltmieten für jede Wohnung berechnet.
Es muss vor Abschluss des Mietvertrages der ausgefüllte Fragebogen für Mietinteressenten vorliegen. Der Personalausweis, ein aktueller Einkommensnachweis und die Bestätigung des letzten Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen, wird von der Wohnungsvermittlung eingesehen und sind zwingende Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages.
Ein Besichtigungstermin kann mit der Wohnungsvermittlerin Frau Rogalski unter Telefon 03971-209220 oder per E-Mail s.rogalski@gwa-anklam.de vereinbart werden.
Unser „Fragebogen für Mietinteressenten“ kann auf der Homepage der GWA Anklam unter „Wohnen/Gewerbe“ heruntergeladen werden oder telefonisch unter 03971/209220 sowie per E-Mail s.rogalski@gwa-anklam.de von der Wohnungsvermittlerin Frau Rogalski angefordert werden.
Unsere Wohnungen finden Sie auf unserer Homepage, Immobilienscout24, Immowelt, Immonet und ebay Kleinanzeigen.

Bautechnik

Ja, die Umrüstung ist generell möglich. Ohne Pflegestufe rechnen Sie mit einer Umlage von ca. 2 %, das entspricht einen Mietzuschlag von ca. 35 bis 45 € im Monat. Sie haben eine Pflegestufe? Dann ist der Umbau für Sie kostenlos. Sie müssen den Umbau bei Ihrer Krankenkasse beantragen, dafür erhalten Sie von uns ein Kostenangebot. Die Pflegekasse gewährt max. einen Zuschuss bis zu 4.000 €.