Sperrmüll

ServiceSperrmüllentsorgung

Auf der Grundlage der Abfallsatzung des Landkreises hat jeder angeschlossene Haushalt die Möglichkeit, 2x pro Jahr auf Anmeldung und entsprechende Terminbestätigung Sperrmüll kostenfrei zu entsorgen. Das Sperrgut ist am vereinbarten Abfuhrtag bis 6.00 Uhr zur Abholung an den dafür vorgesehenen Plätzen so abzustellen, dass ein zügiges Verladen möglich ist und vorbeigehende Personen sowie der Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten. Sollten von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossene Abfälle bereitgestellt werden, kann die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam Dritte mit der Abfuhr beauftragen und die daraus entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen.

Die Entsorgung nicht angemeldeten Sperrmülls erfolgt ebenfalls kostenpflichtig.

FormularSperrmüllbestellung

Entsorgt werden:

Gegenstände aus Haushalten wie z. B. Betten, Matratzen, Teppiche (gerollt), Möbel, Fernseher, Haushaltsschrott wie z. B. Herde, Waschmaschinen, Kühlschränke, Fahrräder

Nicht entsorgt werden:

wiederverwertbare Abfälle, Müllsäcke, Tapeten, Bretter, Lumpen, Gartenabfälle, Gewerbeabfälle, Abfälle aus Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten wie z. B. Sanitärkeramik, Türen, Fenster, Wannen, Heizkörper, Sonderabfall, Fahrzeugteile, Laminat